eurolines logo eurolines logo
Foto Flüge
 

Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der
Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei
derBuchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung und den besonderen Kataloghinweisen haben Vorrang.
Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.

1. Anmeldung und Bestätigung
Sie können unsere Angebote online und/oder in jedem ROMTOURS intertouring GmbH - Reisebüro buchen. Mit Ihrer Buchung
(Reiseanmeldung) bieten Sie uns denAbschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die
Reiseausschreibung und unsere etwaigen ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese vorliegen.
Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind nicht bevollmächtigt,
Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages
abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und
Hotelprospekte, die nicht von uns herausgegeben werden, sind für unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch
ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen zum Inhalt des Reisevertrags gemacht wurden. Die Buchung kann schriftlich, mündlich,
telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in
der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für Ihre eigenen
Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen haben. Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung zustande. Diese bedarf keiner bestimmten
Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu sind wir
nicht verpflichtet, wenn Ihre Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom
Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag
kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch
ausdrückliche Zusage, Anzahlung oder Restzahlung erklären.

2. Bezahlung
In allen nachstehend aufgeführten Fällen gilt für die Fälligkeit von Zahlungen Folgendes: Zahlungen auf den Reisepreis vor der
Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Dauert eine Reise nicht
länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75 nicht, so darf der volle Reisepreis
auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden. Im Regelfall zahlen Sie bei Vertragsabschluss bitte 20% des
Reisepreises an. Diese Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Den Restreisepreis zahlen Sie bitte etwa 28 Tage vor
Reisebeginn. Bei Bezahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung Ihres Kontos automatisch zu den jeweiligen Terminen. Die
Reiseunterlagen erhalten Sie nach Bezahlung immer in Ihrer Buchungsstelle. Aus den Programm- oder Kataloghinweisen können
sich für einzelne Leistungen (z.B. für einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten ergeben. Bei Stornierung der kompletten Buchung
werden anfallende Gebühren sofort fällig. Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten
Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit den
Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5.1, 18 zu belasten. Haben Sie eine Ferienwohnung gebucht, so darf der Vermieter bei der Übergabe
Ihrer Ferienwohnung für die von Ihnen zu zahlenden Nebenkosten und evtl. entstehende Schäden eine angemessene Kaution
verlangen.

3. Reiseprogramm und Leistungen, Änderung von Angaben vor Vertragsschluss
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den
allgemeinen Informationen sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Diese Angaben sind für uns bindend.
Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor
Vertragsschluss eine Änderung der Angaben zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung Ihrer Reise selbstverständlich
informieren werden.

4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B.
Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs), die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von
uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich
sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen
unverzüglich in Kenntnis setzen. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt,
unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in
der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Diese Rechte wollen Sie bitte
unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise uns gegenüber geltend machen.
4.2 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der eförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a)  Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b)  In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen
     Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden
     Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht,
können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach
Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert
hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen
und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht
vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne
Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in
der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen
Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend machen.

5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
5.1 Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber unter der am Ende der
Reisebedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch
diesem gegenüber erklärt werden. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder
treten Sie die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Statt dessen können wir eine angemessene
Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit von dem
jeweiligen Reisepreis verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und
möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte Ziffer 18 dieser
Reisebedingungen. Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist,
als die von uns geforderte Pauschale. Wir behalten uns vor, in Abweichung von den unter Ziffer 18 aufgeführten Pauschalen eine
höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung
der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu
belegen.
5.2 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten
wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im
Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch
nur eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25.
5.3 Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen.
Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen
nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson
in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten
entstandenen Mehrkosten.
5.4 Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse aus
Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich erfolgen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns jedoch
bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig
unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Die
Erstattung der von uns lediglich vermittelten Original- Gutscheine (z.B. Hotelketten, Mietwagen) ist in den Ziffern 5.1 und 18. unter
„Rücktritt“ bzw. „Rücktrittspauschale“ geregelt.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag
kündigen:
a)  ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört
     oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen
     wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie
     diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen
     erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge;
b)  bis 28 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl,
     wenn in der Reiseausschreibung sowie in der Reisebestätigung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl
     hingewiesen und diese Zahl sowie der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die
     Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, deutlich lesbar angegeben wurden. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie
     unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die
     Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu
     einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon
     unterrichten.

8. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder
zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet,
die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die
Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur
Last.

9. Haftung des Reiseveranstalters (Beschränkung der Haftung)
9.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a)  soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist, oder
b)  soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
     verantwortlich sind.
9.2 Deliktische Haftungsbeschränkung
Unsere deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche
im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
9.3 Haftungsausschluss für Fremdleistungen
Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und
zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung
ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass
sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind.
Wir haften jedoch
a)  für Leistungen, welche die Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort,
     Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b)  wenn und insoweit für einen Ihnen entstandenen Schaden die Verletzung von Hinweis- oder Organisationspflichten durch uns
     ursächlich geworden ist.

10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen
Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere
verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter im
jeweiligen Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten,
setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung!
Sie erreichen
ROMTOURS intertouring GmbH
unter der
Tel.Nr.:  089-27779151

Fax:       089-27779152
bzw. unter der aus Ihren Reiseunterlagen ersichtlichen Durchwahl:

Montag – Freitag     9-19 Uhr MEZ
Samstag                    9-14 Uhr MEZ


Geben Sie bitte in jedem Fall die im Gutschein/ Mietvertrag genannte Reisenummer, das Reiseziel, die Reisedaten und die oben
genannte Durchwahl an.
10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises
verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe,
obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie
schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen
für Sie nicht völlig wertlos waren.
10.4 Schadenersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel
der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
10.5 Gepäckverlust und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels
Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab,
wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei
Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung vorzunehmen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung
von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich
vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann frist wahrend nur gegenüber dem
Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur
geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur
Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß
Ziffer 10.5. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.
11.2 Verjährung
Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf
einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für
Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters
beruhen.
a)  Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
b)  Die Verjährung nach Ziffer 11.2 und 11.2a) beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen
     enden sollte.
c)  Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch
begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der
Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens; (sog. „Black List“)
Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir
verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten
Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch
nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug
durchführen wird bzw. werden. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in
Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel
informieren. Die so genannte „Black List“ ist u.a. auf folgender Internetseite abrufbar:
http://ec.europa.eu/transport/air_portal/safety/black_list_en.htm

13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
13.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über
Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowieüber deren evtl. Änderungen vor
Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen,
dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
vorliegen.
13.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten
von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften
erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft nicht,
unzureichend oder falsch informiert haben.
13.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.

14. Rechtswahl
Auf das mit ihnen bestehende Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte
Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen gegen uns im Ausland für die Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird,
findet jedoch bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen ausschließlich
deutsches Recht Anwendung.

15. Versicherungen
15.1 Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall
von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige
Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§ 651 k BGB). Dementsprechend haben wir dieses Insolvenzrisiko beim Deutschen
Reisepreis-Sicherungsverein VVaG (DRS) abgesichert. Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz den
direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen zugestellt.
15.2 Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Online- und PDF-Katalog genannten Reisepreise keine Reiserücktrittskosten-
Versicherung (RRV) bzw. Mehrkosten- Versicherung (inkl. Ersatzreise) enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise
zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen.
Deshalb empfiehlt sich der Abschluss des speziellen Reiseschutzes der EUROPÄISCHE Reiseversicherung AG. Er beinhaltet neben
der RRV einen umfassenden Reiseschutz mit Notruf- Service rund um die Uhr.

16. Gerichtsstand
16.1 Gerichtsstand für Klagen von Reisekunden gegen uns ist Frankfurt am Main.
16.2 Für Klagen gegen Kunden bzw.Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder
privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Frankfurt an Main vereinbart.
16.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a)  wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag
     anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b)  wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde
     angehört, für den Kunden günstiger sind als die oben genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen
     Vorschriften.

17. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz
gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

18. Rücktrittspauschale
(vgl. Ziffer 5.1)
Die Höhe der Rücktrittspauschale ist von der gewählten Leistung abhängig.Weitere Angaben zur Höhe der Rücktrittspauschale können
Sie daher unseren Bedingungen beim jeweiligen Angebot entnehmen.
Beachten Sie bitte unbedingt etwaige abweichende Angaben
in den Buchungsbedingungen der einzelnen Angebote!
Bitte beachten Sie außerdem: Haben Sie mehrere Leistungen mit Einzelpreisen
zusammengestellt (z.B. Flug und Rundreise), so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu ermitteln und anschließend zu addieren.
18.1 Flugpauschalreisen einschließlich Bausteinflügen zu Festpreisen, Hotels, Bausteine, Mietwagen und DERTOUR Airport Parken
(Seite 42 :
ROMTOURS intertouring GmbH_katalog_2010.pdf )
bis 30. Tag vor Reisebeginn 20%;
29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%;
21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%;
14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 50%;
6. bis 3. Tag vor Reisebeginn 65%;
ab 2.Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.
18.2 Flüge zu tagesaktuellen Preisen
a)  Flüge mit Lufthansa, Swiss und Austrian
     bis 23 Tage vor Abflug EUR 75;
     ab 22 Tage vor Abflug 100% des Reisepreises.
b)  Flüge mit Air Berlin, Germanwings und Bulgarian Air Charter nach Festbuchung 100% des Reisepreises.
18.3 Flusskreuzfahrten
     bis 45. Tag vor Reisebeginn 20%;
     44. bis 35. Tag vor Reisebeginn 50%;
     ab 34. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.
18.4 Pfötchenhotels
     ab 30. bis zum 3. Tag vor Reisebeginn EUR 25 (pro Tier), ab dem 2. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises.

 


ROMTOURS intertouring GmbH

Barer Str. 71
DE-80799 München
Tel.: 089-27779151
Fax: 089-27779152

Sitz und Amtgericht:
München, HrNr: HRB 122210

 

 
AGB l Kontakt l Impressum l Newsletter l Katalog 2010