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Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a ff. BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen
Ihnen und uns. Sie sind auf der
Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher Reisebüro-Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei
derBuchung anerkannt.
Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung und den besonderen Kataloghinweisen
haben Vorrang.
Bitte lesen Sie diese und den folgenden Text sorgfältig durch.
1. Anmeldung und Bestätigung
Sie können unsere Angebote online und/oder in jedem ROMTOURS intertouring GmbH - Reisebüro buchen. Mit Ihrer Buchung
(Reiseanmeldung)
bieten Sie uns
denAbschluss eines
Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die
Reiseausschreibung und
unsere etwaigen
ergänzenden Informationen
für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese
vorliegen.
Reisevermittler (z.B. Reisebüros)
und
Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen)
sind nicht bevollmächtigt,
Vereinbarungen
zu treffen, Auskünfte zu
geben
oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages
abändern, über
die vertraglich zugesagten
Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und
Hotelprospekte, die
nicht von uns
herausgegeben werden, sind für
unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit
sie nicht durch
ausdrückliche Vereinbarung mit
Ihnen zum Inhalt des Reisevertrags gemacht
wurden. Die Buchung kann schriftlich,
mündlich,
telefonisch, per Telefax oder auf
elektronischem
Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen
werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle
in
der Anmeldung mit aufgeführten
Teilnehmern,
für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls
dann wie für Ihre eigenen
Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine
entsprechende gesonderte
Verpflichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung
übernommen haben. Der
Vertrag kommt
mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung
zustande. Diese bedarf keiner
bestimmten
Form. Bei oder unverzüglich nach
Vertragsschluss werden wir Ihnen eine schriftliche
Reisebestätigung übermitteln. Hierzu sind wir
nicht verpflichtet, wenn Ihre
Buchung weniger
als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom
Inhalt
der Anmeldung ab, so
liegt ein neues Angebot
vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen
gebunden sind. Der Vertrag
kommt auf der
Grundlage dieses
neuen Angebots zustande,
wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die
Annahme durch
ausdrückliche Zusage, Anzahlung
oder
Restzahlung erklären.
2. Bezahlung
In allen nachstehend aufgeführten Fällen gilt
für die Fälligkeit von Zahlungen Folgendes:
Zahlungen auf den Reisepreis vor der
Reise
dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines
im Sinne von § 651 k Abs. 3
BGB erfolgen. Dauert eine Reise nicht
länger
als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung
ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75
nicht, so darf der volle Reisepreis
auch ohne
Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt
werden.
Im Regelfall zahlen Sie bei Vertragsabschluss
bitte 20% des
Reisepreises an. Diese Anzahlung
wird auf den Reisepreis angerechnet. Den Restreisepreis
zahlen Sie bitte etwa 28 Tage vor
Reisebeginn.
Bei Bezahlung per Kreditkarte erfolgt
die Belastung Ihres Kontos automatisch zu den
jeweiligen Terminen. Die
Reiseunterlagen erhalten
Sie nach Bezahlung immer in Ihrer Buchungsstelle.
Aus den Programm- oder Kataloghinweisen
können
sich für einzelne Leistungen
(z.B. für einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten
ergeben. Bei Stornierung der kompletten
Buchung
werden anfallende Gebühren sofort
fällig. Leisten Sie die Anzahlung und/oder die
Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten
Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt,
nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag
zurückzutreten und Sie mit den
Rücktrittskosten
gemäß Ziff. 5.1, 18 zu belasten. Haben
Sie eine Ferienwohnung gebucht, so darf der
Vermieter bei der Übergabe
Ihrer Ferienwohnung
für die von Ihnen zu zahlenden Nebenkosten
und evtl. entstehende Schäden eine
angemessene Kaution
verlangen.
3. Reiseprogramm und Leistungen, Änderung von Angaben vor
Vertragsschluss
Der Umfang der vertraglich vereinbarten
Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
beim jeweiligen Angebot, den
allgemeinen Informationen sowie aus den
entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung.
Diese Angaben sind für uns bindend.
Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus
sachlich berechtigten, erheblichen und nicht
vorhersehbaren Gründen vor
Vertragsschluss
eine Änderung der Angaben zu erklären, über
die wir Sie vor der Buchung Ihrer Reise selbstverständlich
informieren werden.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages (z.B.
Flugzeitenänderungen,
Änderungen des Programmablaufs), die nach
Vertragsschluss notwendig werden und die von
uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen
oder Abweichungen nicht erheblich
sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt,
soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir
werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen
unverzüglich in Kenntnis setzen. Im
Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung sind Sie berechtigt,
unentgeltlich
vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme
an einer mindestens gleichwertigen Reise
zu verlangen, wenn wir in
der Lage sind, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem
Angebot anzubieten. Diese Rechte wollen Sie
bitte
unverzüglich nach unserer Erklärung über
die Änderung der Reiseleistung oder die Absage
der Reise uns gegenüber geltend machen.
4.2 Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen
und mit der Buchung bestätigten Preise
im Fall der Erhöhung der eförderungskosten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen,
wie Hafen- oder Flughafengebühren oder
einer Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so können
wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung
können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag
verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen
pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen
Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des
vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.
Den sich so ergebenden
Erhöhungsbetrag
für den Einzelplatz können wir vom Reisenden
verlangen.
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren
uns gegenüber erhöht,
können
wir den Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer
Änderung der Wechselkurse nach
Abschluss
des Reisevertrages kann der Reisepreis in
dem
Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise
dadurch für uns verteuert
hat. Eine Erhöhung
ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss
und dem vereinbarten Reisetermin
mehr als 4 Monate liegen
und die zur Erhöhung
führenden Umstände vor Vertragsschluss
noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss
für uns nicht
vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des
Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag
vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen
um mehr als 5% sind Sie berechtigt,
ohne
Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn
wir in
der Lage sind, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot
anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen
Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung
über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend
machen.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung,
Ersatzteilnehmer
5.1 Rücktritt
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der
Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber
unter der am Ende der
Reisebedingungen
angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die
Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann
der Rücktritt auch
diesem gegenüber erklärt
werden. Es wird empfohlen, den Rücktritt
schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag
zurück oder
treten Sie die Reise nicht an, so
verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis.
Statt dessen können wir eine angemessene
Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen
Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen
in Abhängigkeit von dem
jeweiligen
Reisepreis verlangen. Unser Ersatzanspruch
ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten
Aufwendungen und
möglichen anderweitigen
Verwendung pauschaliert.
Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen
Sie bitte Ziffer 18 dieser
Reisebedingungen.
Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen,
dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden
entstanden ist,
als die von uns geforderte
Pauschale. Wir behalten uns vor, in Abweichung
von den unter Ziffer 18 aufgeführten
Pauschalen eine
höhere, konkrete Entschädigung
zu fordern. In diesem Fall sind wir verpflichtet,
die geforderte Entschädigung unter
Berücksichtigung
der ersparten Aufwendungen
und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung
der Reiseleistungen konkret zu beziffern
und zu
belegen.
5.2 Umbuchung
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung
der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins,
des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts,
der Unterkunft oder der Beförderungsart
vorgenommen werden, so entstehen uns in
der Regel die gleichen Kosten
wie
bei einem
Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher
die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie
sich im
Umbuchungszeitpunkt
für einen Rücktritt
ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen
Änderungen berechnen wir jedoch
nur eine Bearbeitungsgebühr
von EUR 25.
5.3 Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete
Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen
lassen, wenn Sie uns dies mitteilen.
Wir können
jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden
widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen
nicht
genügt oder seiner
Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen. Tritt
eine Ersatzperson
in
den
Vertrag ein, so haften
Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner
für den Reisepreis und die durch den Eintritt
des Dritten
entstandenen Mehrkosten.
5.4 Schriftform
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen
sind grundsätzlich formlos möglich,
sollten in Ihrem Interesse aus
Beweisgründen
aber in jedem Fall schriftlich erfolgen.
6. Nicht in Anspruch genommene
Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen die
Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden infolge
vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so
besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung
des Reisepreises. Wir werden uns jedoch
bei
den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten
Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung
entfällt, wenn es sich um völlig
unerhebliche
Leistungen handelt oder wenn einer
Erstattung gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen. Die
Erstattung
der von uns lediglich vermittelten Original-
Gutscheine (z.B. Hotelketten, Mietwagen)
ist in den Ziffern 5.1 und 18. unter
„Rücktritt“
bzw. „Rücktrittspauschale“ geregelt.
7. Rücktritt und Kündigung durch
den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der
Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach
Antritt der Reise den Reisevertrag
kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der
Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet
unserer Abmahnung nachhaltig stört
oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung
des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen
wir, so behalten wir den Anspruch auf den
Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert
der ersparten Aufwendungen sowie
diejenigen
Vorteile anrechnen lassen, die wir
aus einer anderweitigen Verwendung der
nicht in Anspruch genommenen Leistungen
erlangen, einschließlich der uns von den
Leistungsträgern gut gebrachten Beträge;
b) bis 28 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen
einer ausgeschriebenen oder behördlich
festgelegten Mindestteilnehmerzahl,
wenn in der Reiseausschreibung sowie in
der Reisebestätigung für die entsprechende
Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl
hingewiesen und diese Zahl sowie der Zeitpunkt,
bis zu welchem vor dem vertraglich
vereinbarten Reisebeginn die
Rücktrittserklärung
zugegangen sein muss, deutlich
lesbar angegeben wurden. In jedem Fall
sind wir verpflichtet, Sie
unverzüglich
nach
Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung
der Reise hiervon in Kenntnis
zu setzen und Ihnen die
Rücktrittserklärung
schnellstmöglich zuzuleiten. Sie erhalten
den eingezahlten Reisepreis unverzüglich
zurück. Sollte bereits zu
einem früheren
Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden kann,
werden wir Sie davon
unterrichten.
8. Aufhebung des Vertrages wegen
höherer Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss
nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag
kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so
können wir für die bereits erbrachten oder
zur
Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen. Wir sind verpflichtet,
die notwendigen
Maßnahmen zu treffen, insbesondere,
falls der Vertrag die Rückbeförderung
umfasst, Sie zurückzubefördern. Die
Mehrkosten
für die Rückbeförderung sind von Ihnen
und uns je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen
fallen die Mehrkosten Ihnen zur
Last.
9. Haftung des Reiseveranstalters
(Beschränkung der Haftung)
9.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die
nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns
herbeigeführt worden ist, oder
b) soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen
Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich
sind.
9.2 Deliktische Haftungsbeschränkung
Unsere deliktische Haftung für Sachschäden,
die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen
Reisepreis
beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt
jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise
darüber hinausgehende Ansprüche
im Zusammenhang
mit Reisegepäck nach dem
Montrealer Übereinkommen bleiben von der
Beschränkung unberührt.
9.3 Haftungsausschluss für
Fremdleistungen
Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen-
und Sachschäden im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich
vermittelt werden (z.B. Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,
Beförderungsleistungen von und
zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort),
wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung
und der Buchungsbestätigung
ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten
Vertragspartners als Fremdleistungen so
eindeutig gekennzeichnet werden, dass
sie
erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen
sind.
Wir haften jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung
vom ausgeschriebenen Ausgangsort der
Reise zum ausgeschriebenen Zielort,
Zwischenbeförderungen
während der Reise
und die Unterbringung während der Reise
beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Ihnen entstandenen
Schaden die Verletzung von
Hinweis- oder Organisationspflichten durch
uns
ursächlich geworden ist.
10. Gewährleistung
10.1 Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht,
so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf
es – unbeschadet unserer vorrangigen
Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind
Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun,
um zu einer Behebung der Störung
beizutragen
und eventuell entstehenden Schaden
möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden.
Sie sind insbesondere
verpflichtet, Ihre
Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unsere
örtlichen Vertreter im
jeweiligen Zielgebiet
(siehe Reiseunterlagen). Sofern die Reiseunterlagen
keinen Hinweis auf einen örtlichen
Vertreter enthalten,
setzen Sie sich bitte direkt
mit uns in Verbindung!
Sie erreichen
ROMTOURS intertouring GmbH unter der
Tel.Nr.:
089-27779151
Fax: 089-27779152
bzw. unter der aus Ihren
Reiseunterlagen ersichtlichen
Durchwahl:
Montag – Freitag 9-19 Uhr MEZ
Samstag 9-14 Uhr MEZ
Geben Sie bitte in jedem Fall die im Gutschein/
Mietvertrag genannte Reisenummer, das Reiseziel,
die Reisedaten und die oben
genannte
Durchwahl an.
10.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen
Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende
Herabsetzung des Reisepreises
verlangen (Minderung). Die Minderung tritt
nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen
haben, den Mangel anzuzeigen.
10.3 Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leisten wir innerhalb
einer angemessenen Frist keine Abhilfe,
obwohl Sie diese verlangt haben, so können
Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
den Reisevertrag kündigen. Sie
schulden
uns dann den auf die in Anspruch genommenen
Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises,
sofern diese Leistungen
für Sie nicht
völlig wertlos waren.
10.4 Schadenersatz
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung
können Sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung
verlangen, es sei denn, der Mangel
der Reise beruht auf einem Umstand, den wir
nicht zu vertreten haben.
10.5 Gepäckverlust und
Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei
Flugreisen empfehlen wir dringend unverzüglich
an Ort und Stelle mittels
Schadensanzeige
(P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.
Fluggesellschaften lehnen in der Regel
Erstattungen ab,
wenn die Schadensanzeige
nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige
ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei
Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung
vorzunehmen. Im Übrigen ist der Verlust,
die Beschädigung oder die Fehlleitung
von
Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen
Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
11. Ausschluss von Ansprüchen und
Verjährung
11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb
eines Monats nach dem vertraglich
vorgesehenen
Zeitpunkt der Beendigung der Reise
geltend zu machen. Die Geltendmachung
kann frist wahrend nur gegenüber dem
Reiseveranstalter
unter der nachfolgend angegebenen
Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist
kann der Kunde Ansprüche nur
geltend machen,
wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung
der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch
nicht für die Frist zur
Anmeldung von Gepäckschäden,
Zustellungsverzögerungen bei Gepäck
oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen
gemäß
Ziffer 10.5. Diese sind binnen 7 Tagen
bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung
nach Aushändigung, zu melden.
11.2 Verjährung
Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c
bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, die auf
einer fahrlässigen
Pflichtverletzung des Reiseveranstalters
oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters
beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch
für
Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden,
die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des Reiseveranstalters oder auf einer
vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
des Reiseveranstalters
beruhen.
a) Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c
bis f BGB verjähren in einem Jahr.
b) Die Verjährung nach Ziffer 11.2 und 11.2a) beginnt
mit dem Tag, an dem die Reise nach den
vertraglichen Vereinbarungen
enden sollte.
c) Schweben zwischen dem Reisenden und dem
Reiseveranstalter Verhandlungen über den
Anspruch oder die den Anspruch
begründenden
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt,
bis der Reisende oder der Reiseveranstalter
die Fortsetzung der
Verhandlungen verweigert.
Die Verjährung tritt frühestens drei
Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12. Informationspflichten über die Identität
des ausführenden Luftfahrtunternehmens;
(sog. „Black List“)
Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung
von Fluggästen über die Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir
verpflichtet, Sie bei der Buchung über die
Identität der ausführenden Fluggesellschaft
sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten
Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen
zu informieren. Steht bei der Buchung
die ausführende Fluggesellschaft noch
nicht
fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft
bzw. die Fluggesellschaften zu
nennen, die wahrscheinlich den Flug
durchführen
wird bzw. werden. Sobald uns bekannt
ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen
wird, werden wir Sie hiervon in
Kenntnis
setzen. Wechselt die zunächst genannte
ausführende Fluggesellschaft, so werden wir
Sie unverzüglich über den Wechsel
informieren.
Die so genannte „Black List“ ist u.a. auf
folgender Internetseite abrufbar:
http://ec.europa.eu/transport/air_portal/safety/black_list_en.htm
13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften
13.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige
eines Staates der Europäischen Gemeinschaften,
in dem die Reise angeboten wird, über
Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
vor Vertragsabschluss sowieüber deren evtl. Änderungen vor
Reiseantritt
zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten
gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Dabei wird davon ausgegangen,
dass keine
Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller
Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit,
Staatenlosigkeit)
vorliegen.
13.2 Für das Beschaffen und Mitführen der
notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche
Impfungen sowie das Einhalten
von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich
Sie verantwortlich. Nachteile, die
aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften
erwachsen,
z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht,
soweit wir Sie schuldhaft nicht,
unzureichend
oder falsch informiert haben.
13.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige
Erteilung und den Zugang notwendiger Visa
durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt
haben, es sei denn, wir haben eigene
Pflichten schuldhaft verletzt.
14. Rechtswahl
Auf das mit ihnen bestehende Vertragsverhältnis
findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Dies gilt auch für das gesamte
Rechtsverhältnis.
Soweit bei Klagen gegen uns im Ausland
für die Haftung dem Grunde nach nicht deutsches
Recht angewendet wird,
findet jedoch bezüglich
der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich
Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen ausschließlich
deutsches Recht Anwendung.
15. Versicherungen
15.1 Insolvenzschutzversicherung
Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die
Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn
sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall
von Reiseleistungen
infolge Zahlungsunfähigkeit oder
Insolvenz des Reiseveranstalters der
gezahlte
Reisepreis und notwendige
Aufwendungen für
die Rückreise erstattet werden (§ 651 k BGB).
Dementsprechend haben wir
dieses Insolvenzrisiko
beim Deutschen
Reisepreis-Sicherungsverein
VVaG (DRS) abgesichert. Der Sicherungsschein,
der Ihnen bei
Zahlungsunfähigkeit oder
Insolvenz den
direkten Anspruch gegen den
Versicherer verbrieft, wird Ihnen spätestens mit
den
Buchungsunterlagen zugestellt.
15.2 Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass die in diesem Online- und PDF-Katalog
genannten Reisepreise keine Reiserücktrittskosten-
Versicherung (RRV) bzw. Mehrkosten-
Versicherung (inkl. Ersatzreise) enthalten.
Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise
zurücktreten,
entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch
können zusätzliche Rückreise- und
sonstige Mehrkosten entstehen.
Deshalb
empfiehlt sich der Abschluss des speziellen
Reiseschutzes der EUROPÄISCHE Reiseversicherung
AG. Er beinhaltet neben
der RRV
einen umfassenden Reiseschutz mit Notruf-
Service rund um die Uhr.
16. Gerichtsstand
16.1 Gerichtsstand für Klagen von Reisekunden
gegen uns ist Frankfurt am Main.
16.2 Für Klagen gegen Kunden bzw.Vertragspartner
des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische
Personen des öffentlichen oder
privaten
Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland
haben, oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand
Frankfurt an Main vereinbart.
16.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten
nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich
nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler
Abkommen, die auf den Reisevertrag
anzuwenden sind, etwas anderes
zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare,
nicht abdingbare Bestimmungen
im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde
angehört, für den Kunden günstiger sind als
die oben genannten Bestimmungen oder
die entsprechenden deutschen
Vorschriften.
17. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur
Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen,
sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz
gegen
missbräuchliche Verwendung geschützt.
18. Rücktrittspauschale
(vgl. Ziffer 5.1)
Die Höhe der Rücktrittspauschale ist von der
gewählten Leistung abhängig.Weitere Angaben
zur Höhe der Rücktrittspauschale können
Sie daher unseren Bedingungen beim jeweiligen
Angebot entnehmen. Beachten Sie bitte
unbedingt etwaige abweichende Angaben
in den Buchungsbedingungen der einzelnen
Angebote! Bitte beachten Sie außerdem: Haben
Sie mehrere Leistungen mit Einzelpreisen
zusammengestellt (z.B. Flug und Rundreise),
so sind die Stornogebühren dafür einzeln zu
ermitteln und anschließend zu addieren.
18.1 Flugpauschalreisen einschließlich
Bausteinflügen zu Festpreisen, Hotels,
Bausteine, Mietwagen und DERTOUR
Airport Parken
(Seite 42 : ROMTOURS intertouring GmbH_katalog_2010.pdf )
bis 30. Tag vor Reisebeginn 20%;
29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25%;
21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%;
14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 50%;
6. bis 3. Tag vor Reisebeginn 65%;
ab 2.Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.
18.2 Flüge zu tagesaktuellen Preisen
a) Flüge mit Lufthansa, Swiss und Austrian
bis 23 Tage vor Abflug EUR 75;
ab 22 Tage vor Abflug 100% des Reisepreises.
b) Flüge mit Air Berlin, Germanwings und
Bulgarian Air Charter
nach Festbuchung 100% des Reisepreises.
18.3 Flusskreuzfahrten
bis 45. Tag vor Reisebeginn 20%;
44. bis 35. Tag vor Reisebeginn 50%;
ab 34. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.
18.4 Pfötchenhotels
ab 30. bis zum 3. Tag vor Reisebeginn EUR 25
(pro Tier),
ab dem 2. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises.
ROMTOURS intertouring GmbH
Barer Str. 71
DE-80799 München
Tel.: 089-27779151
Fax: 089-27779152
Sitz und Amtgericht:
München,
HrNr: HRB 122210
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